Die Naturkatastrophe „Tsunami“ – welche Rechte haben die Geschädigten? Mittwoch, 29. Dezember 2004 BSZ® e.V. bietet Juristische Soforthilfe
Sonne, Palmen und herrliche Strände in Süd- und Südostasien vermarkten kleine und große Reiseveranstalter Ihren Kunden als den erstrebenswerten Urlaub in einem tropischen Paradies.
Nun ist über dieses tropische Paradies eine „Katastrophe ohne Beispiel“ hereingebrochen. Die ganze Welt ist betroffen über das Ausmaß dieser Katastrophe und die vielen Todesopfer. Die Vereinten Nationen bereiten sich auf einen beispiellosen multinationalen Hilfseinsatz vor. Der UN- Untergeneralsekretär für humanitäre Hilfe, Jan Egeland, sagte bei einer Pressekonferenz in New York, die Hilfsoperationen könnten viele Milliarden Dollar kosten. Die UN forderte deshalb alle Staaten, die zur Hilfe in der Lage sind, großzügig finanzielle Mittel und Hilfsgüter bereitzustellen.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. begrüßt diese internationale Hilfe ausdrücklich. Den von der Katastrophe heimgesuchten Touristen ist damit in der Regel jedoch nicht geholfen. Aus diesem Grunde hat der BSZ® e.V. die Interessengemeinschaft „Tsunami“ initiiert.
Schäden durch Naturkatastrophen lassen sich durch die Menschheit wohl nie gänzlich ausschließen. Allerdings ermöglicht es die heutige moderne Wissenschaft und Technik sehr wohl im ausreichenden Maße Vorsorge zu treffen. So hätte nach Aussage zahlreicher Forscher auch die Naturkatastrophe vor der Küste Südostasiens hinsichtlich seiner katastrophalen Folgen zumindest abgemildert werden können.
Voraussetzung dafür wäre aber ein funktionierendes Frühwarnsystem im Bereich des Indischen Ozeans gewesen, das es ermöglicht hätte, die Entstehung des Tsunami rechtzeitig vorherzusehen. Diesem Schutzmechanismus verschlossen sich aber die Regierungen der Länder Südostasiens bisher, obwohl sich ein derartiges Frühwarnsystem bereits im Pazifik erfolgreich bewährt hat.
Schon die Warnung etwa eine Stunde vor Eintreffen der Flutwelle hätte der überwiegenden Zahl der Opfer das Leben gerettet. Damit trifft die Regierungen der betroffenen Regionen in Südostasien möglicherweise auch eine Mitverantwortlichkeit an den verheerenden Folgen der Flutwelle, für die sie nun die Quittung in Form von Regressansprüchen der Opfer der Katastrophe erhalten könnten. Der jetzt geäußerte Wille einzelner Regierungen auf die Katastrophe mit der Einführung eines Frühwarnsystems zu reagieren, kommt für die Opfer und auch die Verantwortlichen zu spät. Darüber hinaus müssen sich aber auch die Reiseveranstalter die Frage gefallen lassen, ob sie in ihren Hochglanzprospekten auf die Gefahren solcher Flutwellen im ausreichenden Maße hingewiesen haben und damit ihrer Fürsorgepflicht nachkamen. Es könnte daher auch auf die Reiseveranstalter eine Klageflut in einem bisher noch nicht dagewesenen Ausmaß zukommen.
Gerade in der Vergangenheit wurde nämlich von Wissenschaftlern immer wieder vor den Gefahren derartiger Flutwellen in dieser Region gewarnt, zumal gerade die Meeresregion um Südostasien auf Grund ihrer tektonischen Struktur eine besondere Krisenregion für derartige Brüche im Meeresboden bildet.
Es gab zwar immer wieder Initiativen, in dieser Region ein seismisches Überwachungsnetz nach Vorbild der pazifischen Gefahrenzone zu installieren. Doch die Anrainerstaaten haben nicht das nötige Geld aufgebracht, die internationale Staatengemeinschaft auch nicht, die großen Reiseveranstalter haben keinen entsprechenden Druck ausgeübt und außerdem hat die Einsicht in die Notwendigkeit gefehlt. Die Kosten für ein solches System sollen „nur“ im zweistelligen Euromillionenbetrag liegen, was aber nun im Vergleich zu den Schäden ein Minisümmchen ist.
Gerade unter diesem Aspekt wäre es aus Sicht des BSZ e.V. erforderlich gewesen, dass die Reiseveranstalter vor den Gefahren entsprechender Naturkatastrophen in der Region warnen, um den Reisenden dann die freie Entscheidung für das betreffende Reiseziel zu überlassen.
Der BSZ e.V. bietet den Geschädigten seine Unterstützung in der Verfolgung ihrer Rechte an, da jetzt jeder auf Grund des Ausmaßes der Katastrophe eine Verantwortlichkeit von sich weisen wird.
Die Unterstützung durch den BSZ e. V. bietet dabei den Vorteil, dass dieser Verbraucherschutzverband mit versierten Anwälten zusammenarbeitet, die in der Rechtsverfolgung von Geschädigteninteressen in Form von Klägergemeinschaften über ein ausreichendes Know how und die entsprechende Erfahrung verfügen. Darüber hinaus hat der BSZ e.V. vielfältige Möglichkeiten über eine ausgereifte Öffentlichkeitsarbeit die Interessen der Geschädigten zu verfolgen.
Der Beitritt zur Interessengemeinschaft „Tsunami im BSZ® e.V. ist für geschädigte kostenlos. Aufnahmeantrag und Fragebogen können im Internet unter der Adresse www.fachanwalt-hotline.de angefordert werden. („Fragen“ anklicken)
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Straße 36 A 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780 Telefax: 06071-23295 e-Mail: bsz-ev@t-online.de
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