Wohnungsmieter haben Anspruch auf ausreichende Stromversorgung! Dienstag, 22. Juni 2010 Dies gilt auch dann, wenn im Mietvertrag eine unzureichende Ausstattung formuliert ist.
Mietern steht nach der Meinung des BGH ein Minderungsrecht zur Seite, wenn die Mietsache wegen zu schwacher Stromversorgung nicht uneingeschränkt nutzbar ist. Eine Klausel im Mietvertrag, die besagt das Haushaltsgeräte nur dann genutzt werden können, wenn die vorhandene Elektroinstallation dafür ausreicht verstößt gegen § 307 BGB.
Dem Mieter muss es möglich sein, auch in betagteren Gebäuden, gleichzeitig mehrere haushaltstypische Elektrogeräte zu verwenden.
Der BGH hat mit dem Urteil vom 10.02.2010, Az. VIII ZR 343/08 seine Rechtsprechung, die seit 2004 besteht, bestätigt (vgl. BGH NJW 2004, 3174).
Im Streitfall hilft Ihnen der Mieterbeistand e.V. schnell und effektiv bei der Überprüfung und Empfehlung zur Mietminderung. Auf diese BGH Entscheidung macht Rechtsanwalt Dirk Witteck, Leiter von zwei Beratungsstellen des Mieterbeistand e.V. aufmerksam.
Mieterbeistand e.V. Beratungsstelle Aschaffenburg für den LG Bezirk Aschaffenburg Kleberstrasse 6-8 63739 Aschaffenburg Telefon: 06021/365816
Mieterbeistand e.V. Beratungsstelle Dieburg für den LG Bezirk Darmstadt Lagerstrasse 49 64807 Dieburg Telefon: 06071/9816816
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