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Hartz IV führt nicht zu Anstieg der Kinderarmut
Montag, 08. November 2004


Die von Professor Thomas Olk, Mitverfasser des Kinderreports Deutschland 2004, in Focus Online aufgestellte Behauptung, vom 1. Januar 2005 an würden insgesamt 2,5 Millionen Kinder unterhalb der Armutsgrenze leben, ist falsch und nicht mit Daten belegbar.

Fakt ist:

Die Bundesregierung hat mit dem Kinderzuschlag eine gezielte Förderung gering verdienender Eltern beschlossen, die zusammen mit Hartz IV am
1. Januar 2005 in Kraft treten wird. Der Kinderzuschlag wird an Eltern gezahlt, die zwar mit ihren Einkünften ihren eigenen Unterhalt
bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Sie wären ohne Kinderzuschlag auf Arbeitslosengeld II angewiesen, mit Kinderzuschlag kann die Familie von ihren eigenen Einkünften leben.

Der Kinderzuschlag kann monatlich bis zu 140 Euro je Kind betragen.
Zusammen mit dem Kindergeld von monatlich 154 Euro und gegebenenfalls zusätzlich Wohngeld deckt er den durchschnittlichen Bedarf von
Kindern. Der Kinderzuschlag bietet außerdem einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit, da das Einkommen der Eltern, das den eigenen Bedarf
übersteigt, nur teilweise auf den Kinderzuschlag angerechnet wird und 3 von 10 Euro bei den Eltern verbleiben.

Mit dieser neuen familienpolitischen Leistung werden in einem ersten Schritt 150.000 Kinder und ihre Familien unabhängig vom Bezug des
Arbeitslosengeldes II.

Das Bundesfamilienministerium hat am vergangenen Samstag darauf hingewiesen, dass der Kinderzuschlag schriftlich beantragt werden
muss. Antragsformulare sind im Internet (www.kinderzuschlag.de
) oder bei den Familienkassen der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit erhältlich. Der Antrag sollte
möglichst bald gestellt werden, um sicherzustellen, dass alle Berechtigten die Leistung pünktlich zum 1. Januar 2005 erhalten.

Mit dem Kinderzuschlag hat die Bundesregierung erstmals ein Instrument geschaffen, mit dem die Armut von Kindern und ihren Familien gezielt
bekämpft werden kann. Bundeskanzler Gerhard Schröder hat Bundesfamilienministerin Renate Schmidt beauftragt, den Kinderzuschlag
noch in dieser Legislaturperiode zu einem verstärkt wirkenden Instrument weiterzuentwickeln.

Alleinerziehende Arbeitslosengeld-II-Empfänger erhalten aufgrund ihrer besonderen Haushaltssituation Mehrbedarfszuschläge für ihre Kinder.

Bisher galt dies nur eingeschränkt. Der Mehrbedarfszuschlag beträgt grundsätzlich 12 Prozent der Regelleistung für Alleinerziehende ( 345 Euro West, 331 Euro Ost)), bei Alleinerziehung von einem Kind unter 7
Jahren oder zwei Kindern unter 16 Jahren beträgt der Mehrbedarf 36 Prozent der genannten Regelleistung. Maximal wird ein
Mehrbedarfszuschlag von 60 Prozent gezahlt.

Beispiel: Alleinerziehende/r mit einem Kind (8 Jahre)
Regelleistung 345 Euro

Regelleistung Kind: 207 Euro
Mehrbedarfszuschlag 41 Euro

Daneben werden Unterkunftskosten/Heizung erstattet.

Bislang: Regelsatz Alleinerziehender/Kind/Einmalleistung insges. ca.
570 Euro

(ebenfalls zzgl. Unterkunfts- und Heizkosten).

Die künftigen Regelungen des Arbeitslosengeldes II zur Einkommens- und
Vermögensanrechnung, die im Verhältnis zur heutigen Sozialhilfe
deutlich großzügiger sind, wirken sich für die Alleinerziehenden
günstig aus. Außerdem gilt seit 2004 für alle Alleinerziehenden ein
Steuerentlastungsbetrag von 1308 Euro jährlich, ohne den noch mehr
Alleinerziehende ergänzende Sozialhilfe bzw. künftig Arbeitslosengeld II erhalten müssten.

www.fachanwalt-hotline.de




Bundesregierung- BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. -

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