Vom innovativen Finanzinstrument zum Grab für Anlegermillionen Freitag, 30. Juli 2010 "Wir fahren sichere 6 % p.a. nach Hause. Und unser Geld bleibt täglich verfügbar." Mit diesem Slogan warb die Boetzelen AG für ihre Hypothekenanleihen. Banken und Sparkassen sprangen auf und vertrieben das "innovatives Finanzinstrument".
Nun steht die Gesellschaft, die nach einem fehlgeschlagenen Börsengang als Deikon GmbH firmiert kurz vor dem Ruin. Den rund 4.500 Anlegern droht der Verlust ihres als sicher geglaubten Geldes.
Wie das Unternehmen mitteilt, seien die Verhandlungen zur Auflage eines Fonds zur Beschaffung des notwendigen langfristigen Kapitals gescheitert. Nun müssten für eine positive Fortführungsprognose die rund 4.500 Anleihegläubiger und die finanzierenden Banken ein Beitrag zur Restrukturierung des Unternehmens leisten. Von "erheblichen Einschnitten auf der Fremdkapitalseite" ist die Rede. Für den Heidelberger BSZ e.V. Anlegeranwalt Mathias Nittel ist absehbar, dass es vor allem die Anleger sein werden, die letztlich die Zeche zahlen: "Für die rund 4.500 Privatanleger ist damit zu rechnen, dass von ihnen der Verzicht auf erhebliche Teile ihrer Rückzahlungs- und Zinsansprüche gefordert werden wird." Für die Gläubigerversammlung erwartet der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht daher ein heftiges Ringen zwischen den Gläubigerlagern.
"Banken und Sparkassen haben ihren Kunden", wie Anwalt Nittel aus zahlreichen Gesprächen mit geschädigten Anlegern weiß, "die Anleihen der Boetzelen AG oftmals als sichere Anlage verkauft." Daher sieht er auch gute Ansatzpunkte für die Geltendmachung von Schadenersatz. Denn auf die vorhandenen Risiken der Anleihe sei, so Nittel weiter, "in keinem mir bisher bekannt gewordenen Fall zutreffend hingewiesen worden". Auch eine Vielzahl anderer Beratungsfehler hat er bei seinen Mandanten bisher schon feststellen können: "Darüber, dass Banken und Sparkassen Provisionen für die Platzierung der Anleihen erhalten haben, wurde so gut wie nie gesprochen." Dabei sei gerade dies nach der "kickback"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Kardinalpflicht in der Anlageberatung, die in der Regel aber nicht beachtet werde. In Fällen wie den in Schieflage geratenen Boetzelen-Anleihen vielleicht zum Vorteil der Anleger.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft " Deikon/Boetzelen " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Lagerstr. 49 64807 Dieburg Telefon: 06071-9816810 Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=2fd9215e87eb1af2155daed857722fdc Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.07.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
www.fachanwalt-hotline.de- BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. - zurück zur Übersicht
|
BSZ® -Anwalts-Toplisten
Nutzerinformation
Aktuelles aus Politik und Wirtschaft
Arbeitsrecht
Arbeitslos
Banken und Finanzierung
Familienrecht
Gesellschaftsrecht
Gesundheit
Ihr gutes Recht
Kapitalanlage
Reiserecht
Steuerrecht
Tipps & Trends, Neu auf dem Markt
Urhebergesetz
Verbraucherrechte
Verkehrsrecht
Versicherung
Zeitgeschehen
|